Messgeräteservice

Eichgültigkeit

Wärmezähler, sowie Warm- und Kaltwasserzähler sind Messgeräte, die der Eichpflicht unterliegen. Durch die Eichung/ Beglaubigung wird die vom Gesetzgeber geforderte Messgenauigkeit von Messgeräten sichergestellt und dokumentiert. Die Entsprechenden Neueichungen müssen überwacht werden, mit dem Ziel, den Nacheichungsaustausch rechtzeitig durchzuführen.

Austauschservice

Wir rüsten Ihre Liegenschaft nach Absprache und Bestätigung mit modernsten Messgeräten zur Erfassung von Heiz- und Wasserkosten aus. Altgeräte werden gegen Neugeräte (Neueichung) getauscht. So sorgen wir für eine rechtssichere Abrechnung Ihrer Liegenschaft.

Weiterhin prüfen wir die Einbausituation und weisen auf eventuelle Mängel hin.

Mietgeräteservice

Die benötigten Mess- und Verteilgeräte können Sie bequem und kostengünstig von uns mieten. Schließen Sie mit uns doch einen Mietvertrag. Wir überlassen Ihnen die Geräte für die gesamte Vertragslaufzeit und halten sie funktionstüchtig.
Bei Mängeln, die Sie nicht verursacht haben, wird das Messgerät kostenlos gewechselt.

Die Mietraten werden jeweils am Anfang des Abrechnungszeitraumes fällig und sind umlagefähig. Dies bedeutet: Sie erhalten diese Kosten im Rahmen der Abrechnung von Ihren Mietern wieder zurück.

Alle Vereinbarungen werden in einem Mietvertrag festgehalten. Idealerweise orientiert sich die Vertragslaufzeit an den technischen Rahmenbedingungen der Mess- und Verteilgeräte, also beispielsweise an den Eichfristen oder der Haltbarkeit der Batterien. Der Vertrag verlängert sich automatisch und nach Übergabe eines Angebotes zum Wechsel der Messgeräte - sofern wir nichts anderes vereinbaren. Damit sind die Messgeräte immer auf eichrechtlich gültigem Stand. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Garantie-Wartungsservice

Haben Sie Ihre Messgeräte schon gekauft? Sichern Sie Ihre Investition doch durch unseren Garantiewartungsservice.

Auch hier werden alle Vereinbarungen in einem Vertrag festgehalten. Idealerweise orientiert sich die Vertragslaufzeit an den technischen Rahmenbedingungen der Mess- und Verteilgeräte, also beispielsweise an den Eichfristen oder der Haltbarkeit der Batterien.

Dieser Service bietet Ihnen die komfortable Lösung der uneingeschränkten Gewährleistung über die gesamte vertragliche Laufzeit. Nach Ablauf des  Vertrages installiert EXTERN zusätzlich ein neues Messgerät. Auch dieser Vertrag verlängert sich automatisch - sofern wir nichts anderes vereinbaren. Damit sind die Messgeräte immer auf eichrechtlich gültigem Stand. Sie müssen sich um nichts kümmern.

die Vorteile für Sie

 

>       Die Kosten sind während der Laufzeit kalkulierbar

>       Vermeidung von hohen Einmalkosten

>       Miet- als auch Garantie-Wartungskosten können bei der Abrechnung umgelegt werden

>       Kostenloser Ersatz bei Defekten oder Mängeln, die Sie nicht zu verantworten haben

>       Kostenlose Installation bei Erstausrüstung

>       Eichrechtlich immer auf dem neuesten Stand

 

Verlassen Sie sich doch auf uns !


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