Energieausweis

Jeder, der ab Juli 2008 ein Wohngebäude mieten, leasen, kaufen oder pachten will, kann einen Energieausweis vom Eigentümer verlangen. Alle Gebäude - außer Denkmalgeschützte Gebäude - benötigen einen Energieausweis.

Dieser soll zum einen den Interessenten zeigen, wie hoch die Heizkosten liegen. Zum anderen soll damit die Sanierung von Häusern forciert werden. Der Energieausweis stellt den Energieverbrauch eines Gebäudes dar. Auf einer farbigen Skala kann man erkennen, wie sparsam das Gebäude mit Energie umgeht.

Ein Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude und nicht für einzelne Wohnungen erstellt.

Er liefert lediglich einen ganz unverbindlichen Anhaltspunkt in Bezug auf die energetische Qualität des Hauses, hat also nur einen informatorischen Charakter.

Wird ein Ausweis vorgelegt, hat niemand Anspruch auf einen bestimmten Energieverbrauch oder gar auf die im Ausweis empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen.

Auch wird der Energieausweis nicht zum Bestandteil des Mietvertrags. Wenn die Werte nicht stimmen, hat man keine Mietminderungsrechte und auch keine Schadenersatzansprüche bei einem höheren Verbrauch als im Ausweis angegeben.

Der Ausweis ist immer nur vom Eigentümer vorzulegen und bleibt dessen Eigentum

Extern erstellt Ihnen in Ihren Energieausweis, der aus den Verbrauchsdaten vergangener Heizperioden erstellt wird..

Hier finden Sie einen Auszug der Energieeinsparverordnung (ENEV)


Neue EnEV 2014

Die neue EnEV trat als 'EnEV 2014' am 1. Mai 2014 in Kraft.

 

Mit der Verkündung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt am 21. November 2013 steht der Termin für das Inkrafttreten der EnEV 2014 am 01. Mai 2014 fest.

 

Grundsätzlich gelten die Regelungen der EnEV 2009 zum Energieausweis auch weiterhin. Die  Änderungen dienen hauptsächlich der Verdeutlichung bestehender Anforderungen oder Regelungen. Neu sind Energieeffizienzklassen, die ergänzend auf dem Bandtacho eingefügt werden. Weiterhin bekommt jeder Ausweis eine Registriernummer. Zudem sind die Empfehlungen für kostengünstige Modernisierungsmaßnahmen (Modernisierungsempfehlungen) künftig fester Bestandteil des Energieausweises.

Hier finden Sie die wesentlichsten Änderungen zum Energieausweis



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